Das "Eventin-Paradox"
Ein Schiff hat einen technischen Defekt und wird wegen Gefährdung in einen Hafen geschleppt. Es befand sich NICHT in den Hoheitsgewässern dieses Staates, sondern nur in der Ausschließlichen Wirtschaftszone.
Jetzt wurde dieses Schiff beschlagnahmt und die Ware soll verkauft werden.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... in120.html
Wie ist das rechtlich einzuordnen?
UN-Seerechtsübereinkommen und die Freiheit der Meere
Die Gipfelteilnehmer betonten mehrfach, dass mögliche Gegenmaßnahmen im Einklang mit geltendem Recht stehen müssten. "Wenn die NATO Kriegsschiffe entsendet, dann dürfen diese nicht einfach andere Schiffe - zumal Handelsschiffe - auf hoher See anhalten und durchsuchen", so der Experte für maritime Sicherheit von der Uni Kiel, Johannes Peters. Von radikaleren Maßnahmen wie etwa einer pauschalen Sperrung der Ostsee für Schattenflotten-Tanker war auf dem Gipfel in Helsinki keine Rede. Eine solche Maßnahme stünde nach Meinung vieler Experten dem über die Jahrhunderte gewachsenen Prinzip der Freiheit der Meere entgegen, die im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen kodifiziert ist.
Das UN-Seerechtsübereinkommen gesteht jeder Nation zu, die Weltmeere zu befahren. Ein weiterer Grundsatz ist das Recht der friedlichen Durchfahrt. Schiffe aller Staaten dürfen Küstenmeer und Meerengen friedlich durchfahren - ohne eine Genehmigung des Küstenstaates. Eine pauschale Sperrung der Ostsee für eine definierte Gruppe von Schiffen könnte als Seeblockade und damit möglicherweise sogar als kriegerischer Akt gewertet werden, heißt es.
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... te112.html
Hier mal eine Meinung dazu
Die mutmaßlich illegale Festsetzung und Beschlagnahmung eines aus Russland kommenden Öltankers durch die Bundesrepublik verschärft die Spannungen in der Ostsee und droht einen gefährlichen Präzedenzfall für den Welthandel zu schaffen. Die deutschen Behörden hatten im Januar den Tanker Eventin, der manövrierunfähig in der Ostsee trieb, vor die Küste von Rügen geschleppt. Jetzt verweigern sie ihm die Ausfahrerlaubnis und erklären, er gehe mitsamt seinem Öl in den Besitz des deutschen Staates über, weil er in der Ausschließlichen Wirtschaftszone vor der deutschen Küste die Russlandsanktionen gebrochen habe – in einer Zone von bis zu 200 Kilometer vor der Küste, in der der Küstenstaat das Recht auf die Ausbeutung der Ressourcen hat, in der aber kein nationales Recht gilt. Auch für die dortige Durchsetzung unilateral verhängter Sanktionen gibt es keine Rechtsgrundlage; wer dort fremde Schiffe beschlagnahmt, begeht einen Akt der Piraterie. Der Berliner Vorstoß ist Teil des Bestrebens der NATO, Grundlagen für ein hartes Vorgehen gegen russische Schiffe in der Ostsee zu schaffen. Er eskaliert den Konflikt mit Russland mutwillig weiter und erhöht die Kriegsgefahr.
https://www.pressenza.com/de/2025/03/pi ... er-ostsee/
Der Umstand, daß dieses Schiff einen Defekt hat, sollte hier durchaus berücksichtigt werden. Jedoch ist die Beschlagnahmung eher kritisch zu betrachten. Denn wenn Länder, die sich nicht an den Sanktionen beteiligen, dadurch solch Einbußen erleiden, dann sollte schon Rechtssicherheit herrschen, bevor man solch Maßnahmen ergreift.
Das Seerecht ist hier recht eindeutig. Die AWZ ist kein sicherer Rechtsraum. Anders als in den Hoheitsgewässern, kann man hier nicht einfach Schiffe inklusive Ladung abfangen und beschlagnahmen.
Das war hier nur Möglich, weil ein Defekt das Schiff mit seiner Ladung zu einer Gefahr machte.
Wenn solch Maßnahmen die Regel werden sollten, dann darf man sich nicht wundern, wenn andere Länder auch so handeln.
