Was hat denn diese Rechtsprechung mit meinem Thema zu tun? Da ging es hauptsächlich um Nachtflüge und die Beschwerde von Anwohnern nach Art 2 GG.
Ich kenne die Beschwerde und ich kenne das Urteil, denn 4 meiner Angestellten waren in der Bürgerinitiative, die diese Beschwerde mit unterstützten.
Hier wurde nur die mil Nutzung nebenbei mit eingebracht und deren Notwendigkeit betont. Deshalb wurde auch der Nachtbetrieb nicht eingeschränkt. Wird er auch nicht, denn Hauptinteressent ist hier die DHL. Der wurde wegen der Ansiedlung vom damaligen Leipziger Bürgermeister zugesagt, daß es kein Nachtflugverbot geben wird.
Wenn du die Geschichte der Ansiedlung der DHL in LEJ kennen würdest, dann wüßtest du auch, daß sie sich vorher für Brüssel interessiert hatten und dort aber klar gesagt wurde: Hier Nachtflugverbot! Dann sind die nach LEJ und haben alle Zusagen bekommen, die sie wollten. Dummerweise haben sie aber nie ihre gegebenen Versprechen eingehalten (Arbeitsplätze und Bezahlung).
Hier mal eine Anfrage der Linken zum Thema
https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102283.pdf
Das blöde ist hier, einige Transporte wurden gar nicht als militärische Transporte deklariert. Das mußte man machen, um die Lizenzauflagen zu erfüllen. So wurden zB Transporte von defektem US Material aus Afghanistan in diese Kategorie geschoben. Auch "Materialtransporte in die UKR nach dem Maidan fielen unter diese Klassifizierung.