el loco hat geschrieben: ↑28. Jun 2026, 05:05
Das KfW Programm, in dem steht das Klimaanlagen verboten sind, würde ich bitte gerne sehen.
So einfach ist es nicht - aber gleichwohl ist die Kernaussage nicht falsch:
Wenn du einen KfW-Kredit für ein Effizienzhaus (z. B. KfW 40 oder 55) erhalten hast, basiert dieser auf einer exakten energetischen Gesamtrechnung (nach DIN V 18599).
Eine Klimaanlage gilt im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als aktive Kühlung. Sobald du diese einbaust, verschlechtert sich die rechnerische Energiebilanz des Hauses, weil der Energiebedarf für das Kühlen dazukommt.
Bei knapp kalkulierten Häusern kann das dazu führen, dass das Gebäude rechnerisch aus seiner geförderten Effizienzhaus-Stufe rutscht (z. B. von KfW 40 auf KfW 55). Da die Förderung rechtlich an das Erreichen dieses spezifischen Standards gekoppelt ist, droht im schlimmsten Fall die Rückforderung von Teilen der Fördermittel oder Tilgungszuschüsse.
Ein Risiko ist aber auch ganz praktisch die Kernbohrung, die für eine nachträgliche Installation einer Klimaanlage notwendig ist.
Allerdings müssen die technischen Mindestanforderungen der Sanierung über den gesamten Bewilligungs- bzw. Bindungszeitraum (meist 10 Jahre) erhalten bleiben:
Es besteht die reale Gefahr von Wärmebrücken: Bei einer Split-Klimaanlage müssen Kältemittelleitungen und Kondensatschläuche durch eine Kernbohrung nach außen geführt werden. Wird dieses Loch im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) nicht fachgerecht abgedichtet und gedämmt, entsteht eine massive Wärmebrücke.
Schlimmer als der theoretische Energieverlust ist eindringende Feuchtigkeit. Zieht Feuchtigkeit in die Dämmung, verliert diese an Wirkung, und es droht Schimmel. Wenn die Dämmung dadurch großflächig ihre Funktion verliert, ist der geförderte energetische Zustand des Hauses hinfällig.