gun0815 hat geschrieben: ↑31. Jan 2025, 06:49
Hier mal ein wenig Übersicht im...
https://www.telepolis.de/features/Kabel ... 60307.html
Ja, gibt es einen Verdacht, sollte diesem nachgegangen werden. Da brauchen wir wohl nicht streiten.
Es gilt aber immer noch unsere westliche Rechtsnorm: Unschuldig bis Schuld bewiesen!
Zuschreibungen ohne wirkliche Beweise, Spekulationen, die man verharmlosend als "Verdacht" tarnt, sind weder im Einklang mit unserer propagierten Norm, noch sind sie seriös. Das scheint mancher nicht zu verstehen.
Ja, es gibt die
Unschuldsvermutung.
Im deutschen Strafrecht!
Die Basis dafür ist die Europäische Menschenrechtskonvention.
Das gilt aber nur im deutschen Strafverfahren gegenüber einzelnen Personen.
Deshalb müssen Staatsanwälte immer in beiden Richtungen ermitteln, also schuldig/unschuldig.
Und bedeutet nicht, jemanden für unschuldig zu halten, obwohl ein dringender Tatverdacht vorliegt.
Straftäter müssen sich in einem Ermittlungsverfahren schließlich einiges gefallen lassen, ob das Durchsuchungen sind, oder Videoüberwachungen am Arbeitsplatz sind, oder Festnahmen, Verhöre, Untersuchungshaft usw., also alles sehr unangenehme Geschichten.
Unschuldsvermutung hin und her.
Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um politische Aussagen.
Für den politischen Bereich gelten keine Bedingungen des deutschen Strafrechts oder auch der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Hier geht es mutmaßlich um eine Aktion eines fremden und feindlichen Staates.