Hank hat geschrieben: ↑26. Feb 2024, 15:46
Der Verfassungsschutz ist keine "deutsche Absurdität". Ähnliche Dienste gibt es in allen demokratisch verfassten Staaten.
Nein, es gibt einen signifikanten Unterschied, der dir scheinbar nicht einleuchten will. Inlandsgeheimdienste dürfen normalerweise Dinge wie Terrorismusbekämpfung, Spionageabwehr usw betreiben. Das gibt es in allen westlichen Ländern, soweit richtig. In Deutschland und Österreich hingegen darf der Verfassungsschutz explizit auch politische Parteien ohne solche Verbindungen ins Visier nehmen, wenn man meint eine Gefahr für die FDGO gehe aus. Ist halt im Übrigen die Frage, ob das nicht mehr Nach- als Vorteile bringt. Zudem darf man absolute Gummiparagraphen wie "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" einfach so kreieren. Du darfst mir gerne zeigen, dass sowas einfach so durch die Arbeitsweise von Inlandsgeheimdiensten in anderen westlichen Demokratien möglich ist. Ich bin gespannt.
Wie wäre es dagegen mit: Solange es keine direkten Anhaltspunkte für Gewalt oder Terrorismus gibt, sollte man in einer freiheitlichen Gesellschaft den Staat sogar
explizit verächtlich machen dürfen. Aus Verhöhnung alleine folgt noch keine Rechtfertigung für den Staatsumsturz. Politiker haben das zu fressen, weil die Möglichkeit der Verhöhnung als Ausdruck bürgerlicher Freiheit gegenüber dem Staatsapparat
wichtiger ist als verletzte Politikergefühle. Die Möglichkeit, angebliche Delegitimierungen wiederum in der politischen Auseinandersetzung durch argumentatives Entgegentreten zu entlarven, reicht vollkommen aus. Das darfst du jederzeit machen.
Das amerikanische FBI führte zum Beispiel in der Ära von J. Edgar Hoover so einiges an Schmutzkampagnen und Agent Provocateurs gegen alles, was angeblich als "zu kommunistisch" erschien (u.A. auch gegen den schwarzen Bürgerrechtler Martin Luther King). Die Sichtweise darauf, dem FBI in dieser Ära so viel Macht zu geben, hat sich in den USA in den letzten Jahrzehnten deutlich verschlechtert.
Hank hat geschrieben: ↑26. Feb 2024, 15:46Verletzungen der Menschenwürde werden regelmäßig höchstrichterlich durch das Bundesverfassungericht untersucht und ggf. festgestellt oder auch nicht.
Die Arbeit des Verfassungsschutz ist juristisch festgelegt und unterliegt dem Rechtsweg.
Was nicht heißt, dass ich die Menschenwürde-Einschätzung des BVerfG nicht kritisieren darf. Ich habe sie als Demokrat nur zu akzeptieren, selbst wenn sie mir nicht passt. Aber das BVerfG könnte theoretisch auch sagen, dass der Menschenwürde-Paragraph uns dazu zwingt, alle Gefängnisse abzuschaffen. Dann müssten wir das umsetzen, aber wir sollten dann auch sagen dürfen, dass so eine Ansicht absurd ist.
Hank hat geschrieben: ↑26. Feb 2024, 15:46
Bloße Meinungen sind kein Anlass für das Tätigwerden des Verfassungschutzes.
Doch, sind sie inzwischen. Du kannst dir gerne den Schriftwechsel zwischen dem Verfassungsschutz und den Anwälten von Herrn Maaßen ansehen. Weil Herr Maaßen ja inzwischen auch "beobachtet" wird. Dort wird ausschließlich mit angeblich demokratiegefährdenden Meinungen der Einzelperson Maaßen argumentiert. Der Schriftwechsel ist hier zu sehen:
https://www.nius.de/news/das-maassen-do ... e3c2b8e1f4
(NIUS hier aus praktischen Gründen als Quelle, weil der komplette Brief dort veröffentlicht wurde.)